11.01.2017 Das erste Urteil ist gesprochen, NR
Langjähriger Geschäftsführer des Kreisjugendrings erhält ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Strafrechtlich ist die Sache damit erledigt, doch jetzt geht’s ums Geld
VonGloria Geißler
Zweieinhalb Jahre lang hat sich die Staatsanwaltschaft Ingolstadt durch Akten, Unterlagen und Mitschriften gewühlt, vor einigen Monaten sogar eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma hinzugezogen. Aber nun ist Schluss. Auch wenn noch lange nicht alle Ungereimtheiten aufgeklärt werden konnten, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Nicolas Kaczynski sagt, sind die Ermittlungen im Fall des langjährigen Geschäftsführers des Kreisjugendrings (KJR) Neuburg-Schrobenhausen abgeschlossen. Er hat einen Strafbefehl erhalten. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Untreue. Weil der Neuburger keine Vorstrafen hat und sich kooperativ gezeigt habe, wurde die Freiheitsstrafe ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Ins Rollen gekommen war die ganze Geschichte Mitte 2014, als der Revisionsbericht des Bayerischen Jugendrings diverse Ungereimtheiten feststellte. Eine genaue Überprüfung ergab eine ganze Latte an Vorwürfen, angefangen bei falschen Kilometerabrechnungen, über fiktive Zahlungen bis hin zu manipulierten Arbeitsverträgen. 150000 Euro Rücklagen hatte der KJR vorsorglich eingefroren, für den Fall, dass zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.
Strafrechtlich zum Tragen kommt allerdings nur ein Vorwurf: Untreue in vier Fällen. „Von 2009 bis 2012 hat der ehemalige Geschäftsführer jedes Jahr eine schwarze Kasse angelegt, in der Gelder des Kreisjugendrings außerhalb der buchhalterischen Kontrolle geparkt wurden“, sagt Staatsanwalt Kaczynski. Mit einem Teil des Geldes habe er nachweislich Dinge bezahlt, die in den Bereich der Jugendpflege fallen. Wo das restliche Geld hinfloss, lasse sich allerdings nicht mehr ermitteln und sei strafrechtlich für die Staatsanwaltschaft auch gar nicht interessant, weil schon allein das Anlegen einer schwarzen Kasse eine Straftat darstelle. Alle anderen Vorwürfe wurden eingestellt. „Das erlaubt der Gesetzgeber in Fällen, in denen weitere umfangreiche, vielleicht Monate dauernden Ermittlungen nötig wären“, erklärt Kaczynski. In diesem Fall werde auf das Strafmaß pauschal noch etwas drauf gepackt und damit sei dann alles abgegolten. Der Angeklagte und sein Rechtsanwalt Jörg Gragert hatten bereits signalisiert, den Strafbefehl anzunehmen, so dass es zu keiner öffentlichen Verhandlung mehr kommen wird. 45000 Euro hat die Staatsanwaltschaft als formale Schadenssumme festgestellt.
An diesem Punkt wird nun der Kreisjugendring ansetzen. Denn der Schaden, der ihm entstanden ist, sei wesentlich höher, wie der Nachfolger im Amt, Guido Büttner sagt. Der neue Geschäftsführer hat in den vergangenen Jahren die Buchhaltung bis aufs Mark geprüft und wird demnächst Klage auf Schadensersatz beim Zivilgericht einreichen. Der KJR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch Steuergelder finanziert. Schon deshalb steht er in der Pflicht, sich veruntreutes Geld – notfalls durch Klage – wieder zurückzuholen.
Aber der KJR wird nicht der einzige Kläger sein. Auch die Neuburger Pfadfinder hatten bereits vor einem Jahr Anzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer bei der Polizei erstattet. Beim Abgleich der Bücher waren auch sie auf Ungereimtheiten gestoßen. „Es geht um einen hohen fünfstelligen Betrag, der fehlt“, sagt Thomas Jacobsen, der Vorsitzende des Neuburger Pfadfinderstamms. Dass ihre Klage im Zuge des KJR-Verfahrens mit eingestellt wurde, ärgert Jacobsen. Eine Zivilklage sei davon aber unabhängig, erklärt Staatsanwalt Kaczinsky: „Die bleibt den Pfadfindern ungenommen.“
